Das Berufsbild des Architekten | 26.01.2011 |
Ebenso wie die meisten Berufe, hat sich auch das Berufsbild des Architekten im Wandel der Zeiten ständig verändert. So änderten sich nicht nur Aufgaben sondern auch die Berufsausbildung unterlag diesen Veränderungen. Im römischen Reich waren oft Militäringenieure für die Bauten zuständig, später im Mittelalter die Handwerker. Damals konnten Gesellen aus dem Steinmetzhandwerk mit einer zusätzlichen Ausbildung eine Meisterprüfung absolvieren und anschließend als Architekten arbeiten. Während der Industrialisierung im 19. Jahrhundert wurde die Ausbildung zum Architekten eine akademisch Ausbildung und setzte einen Abschluss einer Fachhochschule, Kunstakademie oder einer Universität voraus.
Ein abgeschlossenes Architekturstudium berechtigt einen allerdings nicht automatisch einen Bauantrag einzureichen. Nur als Mitglied einer Architektenkammer oder durch eine Eintragung in eine Architektenliste wird man zu einem bauvorlagenberechtigten Architekten. Für diese Zulassung wird der Nachweis von zwei Jahren Berufspraxis verlangt. Bei einem genehmigungsfähigen Bauwerk ist der Architekt nicht nur für die Optik zuständig, sondern vor allem für die richtige technische Ausführung und die Einhaltung von Bauvorschriften verantwortlich. Je nach Standort und Bundesland fallen diese Bauvorschriften sehr unterschiedlich aus.